Sterbeurkunde beantragen
Die Sterbeurkunde ist das Dokument, ohne das kein weiterer Schritt geht. Fast jede Stelle will ein eigenes Exemplar, und die wenigsten geben es zurück. Deshalb lohnt es sich, einmal zu zählen, bevor Sie zum Standesamt gehen — und zu wissen, welche Exemplare nichts kosten.
Wie viele Sterbeurkunden brauchen Sie?
Es gibt keine allgemeingültige Zahl — sie hängt davon ab, welche Stellen in Ihrem Fall überhaupt beteiligt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Empfänger. Zählen Sie die durch, die auf Sie zutreffen.
| Stelle | Was dort meist verlangt wird | Gebührenfrei? |
|---|---|---|
| Deutsche Rentenversicherung | Beglaubigte Urkunde | Ja |
| Krankenkasse | Beglaubigte Urkunde | Ja |
| Gesetzliche Unfallversicherung | Beglaubigte Urkunde | Ja |
| Lebens- und Sterbegeldversicherung | Beglaubigte Urkunde | Nein |
| Banken und Depots | Beglaubigte Urkunde | Nein |
| Nachlassgericht | Beglaubigte Urkunde | Nein |
| Kfz-Zulassungsstelle | Beglaubigte Urkunde | Nein |
| Vermieterin oder Vermieter | Kopie genügt meist | Nein |
| Strom, Gas, Telefon, Internet | Kopie genügt meist | Nein |
| Abos und Mitgliedschaften | Kopie genügt meist | Nein |
Die mittlere Spalte beschreibt die gängige Praxis, keine gesetzliche Vorgabe — im Zweifel fragen Sie kurz nach, bevor Sie ein beglaubigtes Exemplar aus der Hand geben. Wo eine Kopie genügt, können Sie dieselbe Urkunde mehrfach verwenden.
Welche dieser Stellen in Ihrem Fall tatsächlich anzuschreiben sind, hängt von Ihrer Situation ab. Der Fragebogen stellt Ihnen die passende Liste zusammen — daraus ergibt sich Ihre Zahl.
Ein Teil davon kostet Sie nichts
Urkunden, die für die Sozialversicherung gebraucht werden, sind von Beurkundungs- und Beglaubigungskosten befreit. Das steht in § 64 Abs. 2 SGB X und betrifft die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkasse und die gesetzliche Unfallversicherung.
Sie müssen es beim Standesamt allerdings sagen. Von sich aus wird dort selten gefragt, wofür die Exemplare gedacht sind. Ein Satz genügt: dass Sie eine bestimmte Zahl für die Rentenversicherung und die Krankenkasse benötigen.
Die Befreiung gilt nur für die Sozialversicherung — nicht für private Lebensversicherungen, Banken, das Nachlassgericht oder die Zulassungsstelle. Diese Exemplare sind gebührenpflichtig.
Wie hoch die Gebühr ist, richtet sich nach Landes- und Kommunalrecht und unterscheidet sich von Ort zu Ort; eine bundesweite Zahl gibt es nicht. Das Muster ist überall gleich: Das erste Exemplar kostet am meisten, weitere Exemplare im selben Vorgang sind deutlich günstiger. Es lohnt sich also, alle auf einmal zu bestellen statt zweimal hinzugehen.
Wer darf sie beantragen?
Ohne weitere Begründung antragsberechtigt sind nach § 62 PStG Ehegattin oder Ehegatte, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge — also Eltern, Kinder und Enkel.
Alle anderen müssen ein rechtliches Interesse darlegen. Für Geschwister genügt beim Sterberegister ein berechtigtes Interesse, was in der Praxis leichter zu erfüllen ist.
Wichtig, weil es regelmäßig überrascht: Nicht verheiratete Partnerinnen und Partner sind nicht automatisch antragsberechtigt. Auch nach vielen gemeinsamen Jahren zählen sie zu den „anderen Personen" und müssen ein rechtliches Interesse nachweisen. Wer das erst am Schalter erfährt, steht dort umsonst. In diesem Fall kann ein Kind oder ein Elternteil der verstorbenen Person die Urkunden beantragen — oder der Bestatter erledigt es mit.
Welches Standesamt ist zuständig?
Das Standesamt des Sterbeorts — nicht das des Wohnorts. Das ist der häufigste Irrtum an dieser Stelle. Wer im Krankenhaus einer anderen Stadt gestorben ist, wird dort beurkundet, und dort kommen auch die Urkunden her.
Das gilt dauerhaft: Auch eine Nachbestellung Jahre später läuft über dasselbe Standesamt. Wenn Sie nicht sicher sind, welches das ist, ermittelt der Fragebogen es aus der Postleitzahl des Sterbeorts mit.
Ab wann gibt es sie?
Der Sterbefall muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden (§ 28 PStG). Erst wenn er beurkundet ist, kann die Urkunde ausgestellt werden — in der Praxis sind das wenige Tage.
Sie müssen dafür in der Regel nichts tun außer warten. Bei einem Tod im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz zeigt die Einrichtung den Sterbefall an. Sonst übernimmt das üblicherweise der Bestatter und bestellt die ersten Urkunden gleich mit. Sagen Sie ihm dabei, wie viele Sie brauchen und welche für die Rentenversicherung und die Krankenkasse gedacht sind.
Was Sie mitbringen
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- Einen Nachweis der Verwandtschaft — Geburtsurkunde bei Kindern, Heiratsurkunde bei Ehegatten
- Angaben zum Sterbeeintrag: Name, Geburtsdatum, Sterbedatum und Sterbeort der verstorbenen Person
Wenn der Bestatter den Sterbefall bereits angezeigt hat, liegt dem Standesamt alles Nötige vor — dann genügen Ihr Ausweis und der Verwandtschaftsnachweis.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Sterbeurkunde und Todesbescheinigung?
Ich habe die Sterbeurkunde verloren. Bekomme ich Jahre später noch eine?
Brauche ich eine internationale Sterbeurkunde?
Kann ich die Sterbeurkunde online beantragen?
Muss ich selbst zum Standesamt, um den Sterbefall anzuzeigen?
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Gebühren und Verfahren der Standesämter richten sich nach Landes- und Kommunalrecht und können im Einzelfall abweichen. Stand: 2026.