Deutsche Rentenversicherung · Deutschland · aktualisiert 2026

Witwenrente beantragen

Um die Witwen- oder Witwerrente kümmert sich niemand von selbst — sie wird nicht automatisch gezahlt, Sie müssen sie beantragen. Was dabei online kursiert, verwechselt allerdings regelmäßig zwei Dinge: eine kurze Frist, die nur die Auszahlungsgeschwindigkeit betrifft, und Ihren Anspruch, der viel länger bestehen bleibt. Diese Seite trennt beides.

Die 30-Tage-Frist betrifft den Vorschuss, nicht Ihren Anspruch

Sie werden an vielen Stellen lesen, Sie müssten die Witwenrente innerhalb von 30 Tagen beantragen. Das ist in dieser Form falsch, und es setzt Menschen unter Druck, die gerade keinen brauchen.

Richtig ist: Es gibt zwei getrennte Dinge mit zwei völlig verschiedenen Fristen.

Der Vorschuss — 30 Tage. Hat die verstorbene Person bereits eine Rente bezogen, können Sie sich den Betrag des Sterbevierteljahres als Vorschuss auszahlen lassen. Dieser Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten-Service der Deutschen Post eingehen. Versäumen Sie das, ist nur die schnelle Vorauszahlung verloren — nicht das Geld selbst und nicht Ihr Anspruch. Es kommt dann auf dem normalen Weg, nur später.

Der Rentenantrag — keine Ausschlussfrist. Für die Witwenrente selbst gibt es keine 30-Tage-Frist. Wenn Sie also in den ersten Wochen keine Kraft für Formulare haben: Sie verlieren dadurch nichts.

Kurz: Die 30 Tage entscheiden über das Tempo der Auszahlung, nicht über Ihren Anspruch.

Was das Sterbevierteljahr ist

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod erhalten Sie die Rente in voller Höhe der Rente der verstorbenen Person weiter. In dieser Zeit wird Ihr eigenes Einkommen nicht angerechnet — unabhängig davon, ob Sie berufstätig sind oder selbst eine Rente beziehen.

Erst danach beginnt die eigentliche Witwenrente, und erst danach wird eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags angerechnet. Aktuell liegt dieser Freibetrag bei 1.122,53 Euro monatlich (Stand: Juli 2026 — der Wert wird regelmäßig angepasst, bitte bei der Deutschen Rentenversicherung gegenprüfen). Angerechnet wird dabei nicht der volle übersteigende Betrag, sondern ein Anteil davon.

Das Sterbevierteljahr ist damit vor allem eines: eine Übergangszeit, in der der Haushalt weiterläuft wie bisher. Dass sie kürzer ist als der Zeitraum, in dem die meisten Formalitäten anfallen, ist der eigentliche Grund, warum sich der Vorschuss lohnt.

Den Vorschuss beim Rentenservice beantragen

Zuständig ist nicht die Deutsche Rentenversicherung, sondern der Renten-Service der Deutschen Post. Der Antrag geht in jeder Postfiliale mit Renten-Service oder direkt beim Renten-Service.

Mitbringen: die Sterbeurkunde und Ihren Personalausweis. Wie viele Exemplare der Sterbeurkunde Sie insgesamt brauchen und welche davon gebührenfrei sind, steht im Leitfaden zur Sterbeurkunde — die für die Rentenversicherung ist eine der kostenlosen.

Die 30 Tage laufen ab dem Sterbetag. Wenn davon schon einige vergangen sind, ist das der eine Punkt auf Ihrer Liste, der sich vorziehen lässt.

Bis wann der eigentliche Antrag gestellt sein sollte

Die Hinterbliebenenrente wird ab dem Todestag gezahlt, wenn für den Sterbemonat keine Rente mehr an die verstorbene Person zu leisten war — sonst ab dem Folgemonat. Entscheidend für Sie ist der zweite Teil der Regelung: Die Rente wird nicht für mehr als zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt (§ 99 Abs. 2 SGB VI).

Praktisch heißt das: Stellen Sie den Antrag innerhalb eines Jahres, bekommen Sie alles ab dem Beginn. Später gestellt, wird höchstens ein Jahr rückwirkend gezahlt — was davor liegt, verfällt.

Der Antrag läuft über die Deutsche Rentenversicherung: online, bei jeder Auskunfts- und Beratungsstelle oder über die Versichertenberatung vor Ort. Die Beratungsstellen füllen den Antrag auf Wunsch mit Ihnen zusammen aus; das ist kostenlos und für viele der ruhigere Weg als das Formular allein.

Die Rente für den Sterbemonat wird oft zurückgefordert

Wurde die Rente für den Sterbemonat noch überwiesen, fordert die Rentenversicherung sie in der Regel zurück. Das ist kein Fehler und kein Vorwurf — es ergibt sich daraus, dass Renten im Voraus gezahlt werden.

Eine frühe Meldung des Todesfalls erspart Ihnen den Schriftwechsel darüber. Das übernimmt üblicherweise bereits der Bestatter über den Rentenservice, wenn Sie ihn darum bitten. Fragen Sie im Zweifel nach, ob es erledigt ist.

Ist das Geld bereits abgebucht worden und das Konto gesperrt, klärt das die Bank mit der Rentenversicherung direkt.

Was Sie für den Antrag brauchen

  • Sterbeurkunde der verstorbenen Person
  • Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Versicherungsnummern beider Personen
  • Ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer und Bankverbindung
  • Angaben zu eigenem Einkommen (für die Zeit nach dem Sterbevierteljahr)

Welche dieser Unterlagen in Ihrem Fall zusammenkommen müssen und was sonst noch ansteht, stellt der Fragebogen als Liste zusammen.

Häufige Fragen

Verliere ich die Witwenrente, wenn ich die 30 Tage verpasse?
Nein. Die 30-Tage-Frist gilt nur für den Vorschuss auf das Sterbevierteljahr beim Renten-Service der Deutschen Post. Ihr Anspruch auf die Witwenrente bleibt davon unberührt. Sie bekommen dasselbe Geld, es kommt nur später und auf dem normalen Weg.
Bekomme ich Witwenrente, wenn ich nicht verheiratet war?
Nein. Die gesetzliche Hinterbliebenenrente setzt eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft voraus. Für nicht verheiratete Partnerinnen und Partner gibt es hier keinen Anspruch, auch nach vielen gemeinsamen Jahren nicht. Andere Ansprüche — etwa aus einer Lebensversicherung oder einer betrieblichen Altersvorsorge — können unabhängig davon bestehen.
Wird mein eigenes Einkommen angerechnet?
Im Sterbevierteljahr nicht. Danach wird Einkommen oberhalb eines Freibetrags zu einem Anteil angerechnet. Der Freibetrag liegt aktuell bei 1.122,53 Euro monatlich (Stand: Juli 2026); er wird regelmäßig angepasst, den jeweils gültigen Wert nennt die Deutsche Rentenversicherung.
Muss ich den Todesfall der Rentenversicherung selbst melden?
In der Regel nicht. Der Bestatter übernimmt die Meldung üblicherweise über den Renten-Service, wenn Sie ihn darum bitten. Das ist etwas anderes als der Rentenantrag — die Meldung beendet die Zahlung an die verstorbene Person, den Antrag auf Ihre eigene Rente müssen Sie separat stellen.
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Witwenrente?
Die große Witwenrente setzt voraus, dass Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben, erwerbsgemindert sind oder ein Kind erziehen; sonst wird die kleine Witwenrente gezahlt, die niedriger ist und befristet sein kann. Welche der beiden greift, prüft die Rentenversicherung im Antragsverfahren — Sie müssen sich nicht vorab festlegen.

Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Rentenberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung im Einzelfall. Beträge und Freibeträge werden regelmäßig angepasst. Stand: 2026.